Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün
Die
Wertermittlung
von
Gehölzen
wird
dann
notwendig,
wenn
es
um
Entschädigungsfragen
oder
um
die
Verkehrswertberechnung
von
Grundstücken
geht.
Bei
einer
solchen
Berechnung
wird
von
der
Tatsache
ausgegangen,
dass
Gehölze
wesentliche
Bestandteile
des
Grundstückes
sind,
auf
dem
sie
sich
befinden.
Ausschlaggebend
ist
dabei
die
Funktion
des
Gehölzes
für
das
betreffende
Grundstück,
z.
B.
eine
Hecke,
die
lärmmindernd
oder
als
Sichtschutz
wirkt,
oder
ein
alter
Baum,
der
eine
wichtige
ästhetische
und
prä
-
gende Funktion einnimmt.
Für
die
Gehölzwertermittlung
stehen
verschiedene
Methoden
zur
Verfügung.
In
der
Rechtssprechung
durchgesetzt
hat
sich
dabei
die
„Methode
Koch“,
die
auch
Inhalt
der
aktuellen
FLL-Richtlinie
für
die
Wertermittlung
von
Schutz-
und
Gestaltungsgrün
ist.
Wir
führen
daneben
auch
Wertermittlungen
nach
„ZierH“ (Ziergehölzhinweise 2000) und nach anderen speziell entwickelten Methoden durch.